Vortrag und Gespräch: Zur Kritik an den Menschenrechten
Im Rahmen der Reihe Koloniale Kontinuitäten:
Vor 75 Jahren verabschiedeten die Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Dieses Jubiläum wird vielerorts mit Veranstaltungen gefeiert und dabei wird auch daran erinnert, dass die Menschenrechte nicht konsequent durchgesetzt werden. Kaum diskutiert wird allerdings, welche spezifischen Ideen und Normen und welche Auslassungen diese Erklärung enthält. Sie wurden verabschiedet im noch anhaltenden Zeitalter des Kolonialismus und der staatlich verordneten rassistischen Ungleichbehandlung in den USA. Frauen waren weltweit strukturell benachteiligt. Viele Stimmen wurden also nicht gehört. Im Gespräch mit der Rechtsexpertin Karina Theurer stehen dekoloniale Perspektiven auf die Menschenrechte, die Menschenrechtspolitik und dem Aktivismus im Fokus. Ein weiteres Thema des Gesprächs sind Kolonialverbrechen, Reparationen und rechtliche Aufarbeitungen.
Karina Theurer (Expertin für internationales Recht, Völkerrechtlerin, Humboldt-Universität Berlin) setzt sich für dekoloniale Interpretationen und eine Weiterentwicklung des internationalen Rechts sowie eine rechtliche Aufarbeitung der kolonialen Verbrechen ein. Zurzeit berät sie die namibische Kanzlei Dr. Weder, Kauta & Hoveka, die eine strategische Prozessführung gegen die deutsch-namibische Joint Declaration von 2020 durchführt. Das Gespräch mit ihr führen Soniya Alkis und Katharina Hoffmann. Beide arbeiten wissenschaftlich und sind in dekolonialen Initiativen in der Region aktiv.